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Junges Wohnen in SwisttalJuni 2009
Förderprogramm „Junges Wohnen in Swisttal“
GRÜNE beantragen qm-Rabatte und Erbpachtgrundstücke
Vor dem Hintergrund der aktuellen demographischen Berechnungen hat sich die Fraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN die Frage gestellt, wie man dem relativ hohen Durchschnittsalter in der Gemeinde Swisttal entgegenwirken kann. Die jüngsten Zahlen zeigen auf, dass der Anteil der jungen Familien in Swisttal sinken wird.
Die GRÜNEN möchten bereits jetzt Aktivitäten ergreifen, um hierauf Einfluss zu nehmen. Neben allgemeinen Anstrengungen, für junge Familien attraktiv zu sein, kommt insbesondere die Auflage von besonderen Förderprogrammen in Frage.
„Wir haben uns Gedanken gemacht und sind auch im Internet auf sehr interessante Projekte gestoßen“, so Udo Ellmer, Fraktionssprecher von Bündnis90/DIE GRÜNEN.
Mit Hilfe der ausgearbeiteten drei Maßnahmen wird der Bürgermeister nun beauftragt ein Konzept zu erstellen, um junges Wohnen in Swisttal zu fördern.
„Natürlich ist uns bewusst, dass der Haushalt nicht viel Spielraum zu lässt, aus diesem Grunde haben wir uns für drei kostengünstige Varianten entschieden.“
Variante 1 soll jungen Familien, die ihr erstes Eigenheim bauen möchten, einen Rabatt auf den qm-Preis von gemeindeeigenen Flächen gewähren. Diese Ermäßigung beginnt mit 5% des Grundstückswertes und kann je nach Anzahl der Kinder bis zu 25% betragen.
Bei einer weiteren Variante geht es um Erbpachtgrundstücke. Die Gemeinde würde ihre Grundstücke nicht verkaufen sonder auf Zeit verpachten. „Junge Familien könnten dadurch geringere Kredite aufnehmen und hätten somit eine niedrigere monatliche Belastung. Die Gemeinde würde einen jährlichen Erbzins erhalten und hätte die Grundstücke weiter in ihrem Besitz. Es handelt sich also klar um eine Win-Win Situation.“ so Ellmer. „Bei diesen beiden Projekten brauchen wir kein Geld aus dem Haushalt in Anspruch zu nehmen“.
Der dritte Vorschlag zur Wohnbauförderung steht unter dem Thema „Jung kauft Alt – Junge Leute kaufen alte Häuser“. Hierbei handelt es sich um ein Projekt der Gemeinde Hiddenhausen, diese wurde hierfür mit einem Innovationspreis ausgezeichnet. Alte Gebäude könnten mit Hilfe von Gemeindefördermitteln mit bis zu 1.500 €/Jahr bezuschusst werden, dies für max. sechs Jahre. „Durch diese Maßnahme könnte man dem Leerstand in den Dörfern entgegenwirken. Auch dies ist für die Gemeinde Swisttal sicherlich wichtig. Wenn wir uns jetzt rechtzeitig gut aufstellen, haben wir zukünftig sicherlich mit weniger Problemen zu rechnen.“ betonte Udo Ellmer.
Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Licht in elektrische Energie mit Hilfe von Solarzellen. Solarzellen sind wenige Millimeter dicke Scheiben, die im wesentlichen aus Silzium bestehen. Durch Lichteinwirkung wird elektrische Gleichspannung erzeugt, die durch beiderseitig angebrachte Kontakte noch außen geführt wird. Die Abbildung unten zeigt die wesentlichen Elemente eine Photovoltaikanlage: Die Solarmodule werden in Reihen zu sogenannten Strings zusammen geschaltet (Solargenerator). Der im Solargenerator erzeugte Gleichstrom wird über einen Solarverteiler und eine Gleichstrom-Hauptleitung zum Wechselrichter geführt. Er wandelt den Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom um. Der produzierte Strom wird mit einem eigenen Zähler erfaßt und in das öffentliche Netz eingespeist. Die meistverbreitete Form der Montage ist die Anbringung der Solarstromanlage auf dem Hausdach (in das Dach integriert oder aufgeständert). Hersteller von Bedachungsmaterialien bieten hierzu spezielle Halterungen an. Die montierten Module widerstehen selbst Stürmen, schweren Schneelasten und Hagelschauern. Die Anlage kann auch in die Fassade integriert werden.
Polykristalline Solarzellen: Amorphe Solarzellen: Ausrichtung der Photovoltaikanlage nach Süden. Leichte Versetzungen nach Südwesten oder Südosten sind problemlos möglich. Ideale Dachneigung 30° bis 40°. Ungehinderte Besonnung auch in den Wintermonaten. Die Modulfläche sollte deshalb möglichst in Firstnähe errichtet werden, um eine Verschattung durch Bäume, Schornsteine oder Nachbargebäude zu vermeiden. Mono- und polykristalline Solarmodule werden mit einer Leistung von bis zu 150 Wp angeboten. Der Index ”p” deutet darauf hin, dass es sich um eine Spitzenleistung handelt. Eine Solarstromanlage mit einer Leistung von 1 kWp (dies entspricht in etwa 10 m² Modulfläche) liefert im Jahr ca. 900 bis 1.000 kWh Strom. Eine Solarastromanlage mit 1.000 Watt Leistung kostet derzeit zwischen 4.500 und 6.500 € (netto). Die Mehrwertsteuer erhalten Sie als Gewerbetreibender vom Finanzamt zurückerstattet. Die Vergütung des Solarstroms beträgt für im Jahr 2005 installierte Anlagen 0,544 € pro kWh. Die Mindestvergütung ist für die Dauer von 20 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem Jahr 2005 wird die Vergütung um 5 % gesenkt. Bevor Sie Ihre Photovoltaikanlage in Auftrag geben, muss bei den Stadtwerken ein Antrag zur netztechnischen Voruntersuchung gestellt werden. Beigelegt werden muss die Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz und ein aktueller Lageplan mit Flurnummer, Grundstücksgrenzen und Aufstellungsort der Photovoltaikanlage. Erst nach Freigabe durch die Stadtwerke kann die Photovoltaikanlage in Auftrag gegeben werden. Photovoltaikanlagen benötigen keine Baugenehmigung, solange sie auf dem Hausdach (ohne Aufständerung) montiert oder in das Dach integriert sind und das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht. Aufgeständerte Anlagen auf Flachdächern sind unabhängig von der Größe generell genehmigungsfrei. |
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