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Mobilfunk-Antennen in SwisttalVorsorge ist besser als Nachsorge
Jeder hat es, jeder braucht es heutzutage – das Handy oder Smartphone. Damit verbunden ist natürlich auch ein flächendeckendes Netz, welches eine durchgän-gige Verbindung garantiert. Unbekannt sind auf lange Sicht jedoch die Schäden, die von der Funkstrahlung ausgehen. Immer wieder kommt es zu Protesten, ob der Gefahren für die Umwelt. Daher hat sich in den letzten Jahren so manche Bürgerinitiative gegen Mobilfunkanlagen gebildet, auch bei uns in Swisttal. Zu-letzt gegen die Anlagen Höhenring 217 und Fasanenweg.
Nach dem bekannt wurde, dass eine Mobilfunkanlage auf dem Fasanenweg in Heimerzheim vom Betreiber auf UMTS aufgerüstet werden sollte, wurde vom Planungs-,Verkehrs- und Umweltschutsausschuss (PVU) der Gemeinde Swisttal eine Hochfrequenzmessung verlang und durchgeführt.
Im Vorfeld haben sich die Anwohner zu einer Bürgerinitiative gegen die Mobil-funkanlage zusammengetan u.A. weil es im Umfeld vermehrt zu Krebserkran-kungen kam.
Aus Sicht der GRÜNEN ist nicht auszuschließen, dass diese Häufung von Krank-heitsfällen im Zusammenhang mit dieser Anlage steht.
Außerdem befindet sich sogenannte „Sensible Bereiche“ im Abstand von 150m die Verbundschule und in 90m Entfernung ein Kindergarten. Für diese "Sensible Bereiche", welche "besonders im Fokus der öffentlichen Diskussion" stehen, fin-det die bundesweite Freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunk-Netzbetreiber Anwendung. Danach sind die Betreiber für das Umfeld von Schulen und Kindergärten bereit, "den Besorgnissen verstärkt Rechnung zu tragen und vorrangig andere Standorte zu prüfen".
Nach dem die Messungen abgeschlossen und dem Ausschuss zur Kenntnis vorge-legt wurden, war laut Aussage von Andreas Hoheisel, Sprecher der GRÜNEN im PVU- Ausschuss, schon klar, dass die Grenzwerte gemäß 26.BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) nicht erreicht oder sogar überschritten werden.
„Die Grenzwerte in Deutschland sind extrem hoch angesetzt und es werden we-der athermische Effekte, das sind Veränderungen des Zellstoffwechsels aufgrund elektromagnetischer Strahlung, noch die Vorsorgewerte berücksichtigt.“ so die Aussage Hoheisels.
Wer die gemessenen Immissionen der Anlage im Fasanenweg beispielsweise mit dem so genannten Salzburger Vorsorgewert, welcher auch in vielen teilen Öster-reichs Gültigkeit hat, vergleicht, wird feststellen, dass nur allein die Immissionen der UMTS- Antenne bis zu 700% und die Gesamtimmission sogar um bis zu über 2000% überschritten werden.
Genau so verhält es sich z.B. auch mit der bestehenden Mobilfunkanlage auf dem MFH am Höhenring 217, gegen die ebenfalls seit 20 Jahren gekämpft wird.
Es ist wohl nur schwer vermittelbar, wie eine derartige Grenzwertdifferenz über-haupt zustande kommen kann. Der höchste Grenzwert (z.B. der in Deutschland gültige) ist an der Schwelle zur thermischen Relevanz der Strahlung ausgerich-tet, also an einen Wert, bei dem Temperaturveränderungen im Körpergewebe durch die Mikrowellen ausgelöst werden. Dieser Wert ist aus medizinischer Sicht utopisch und steht in keinem nachvollziehbaren Zusammenhang zur athermi-schen Wirkung der Strahlen.
Aus der Vergangenheit: Bei Asbest, Holzschutzmitteln, Formaldehyd und PCB hat das Bundesgesundheitsamt in der in den 70er Jahren, trotz aufflammenden Dis-kussionen, die Verarbeitung dieser Komponenten viel zu lange zugelassen. Zwei-felsfreie wissenschaftliche Beweise, die eine Beschränkung rechtfertigten, lagen nicht vor, hieß es. Erst aufgrund später Forschungsergebnisse in den 80er Jahren schwenkten die Behörden um.
Die Folgen der unbedachten Nutzung dieser Schadstoffe: Zehntausende aner-kannte Berufskrankheiten und hohe Sanierungskosten für öffentliche und private Haushalte.
Auch zum Thema Radioaktivität haben sich im Volk seit vielen Jahren Erkenntnis-se angesammelt, die in dieser Art, lange auf die Bestätigung durch eine öffentliche Seite warten mußten:
Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken
Beunruhigendes kommt auch aus Odendorf, wo im Kirchturm, laut EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur über 40 Antennen untergebracht sind. Aus einem Schreiben eines Anwohners aus etwa 500m Entfernung geht hervor, dass er einige Jahre unter Schlafstörungen litt. Als er in ein vom Kirchturm abgewand-tes Zimmer umzog stellten sich die Auswirkungen ein. Seit Juli 2011 kam es wiederholt zu massiven Schlafstörungen. Auf Nachfrage bei der Gemeindeverwal-tung wurde ihm mitgeteilt, dass die Fa. Eplus im März 2011 eine Umrüstung bzw. Erweiterung auf UMTS beantragt und im Juni diese umgesetzt hat.
Unverständlich für die GRÜNEN ist jedoch die Tatsache, dass sich diese Großan-lage direkt gegenüber der sensiblen Bereiche, hier die Grundschule Odendorf und der Kindergarten Odendorf, befindet.
Gemäß der „Leitsätze für Mobilfunkanlagen“ der Gemeinde Swisttal muss der Rat über Erweiterungen, Umrüstungen, ect. von Mobilfunkanlagen informiert werden, was hier offensichtlich nicht erfolgt ist.
„Bündnis90/DIE GRÜNEN in Swisttal fordern weiterhin die Verlagerung, auch von bereits bestehenden Anlagen, an die Ortränder bzw. an die Autobahn, weil Vorsorge einfach besser als Nachsorge ist“, so Andreas Hoheisel abschließend. Junges Wohnen in SwisttalJuni 2009
Förderprogramm „Junges Wohnen in Swisttal“
GRÜNE beantragen qm-Rabatte und Erbpachtgrundstücke
Vor dem Hintergrund der aktuellen demographischen Berechnungen hat sich die Fraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN die Frage gestellt, wie man dem relativ hohen Durchschnittsalter in der Gemeinde Swisttal entgegenwirken kann. Die jüngsten Zahlen zeigen auf, dass der Anteil der jungen Familien in Swisttal sinken wird.
Die GRÜNEN möchten bereits jetzt Aktivitäten ergreifen, um hierauf Einfluss zu nehmen. Neben allgemeinen Anstrengungen, für junge Familien attraktiv zu sein, kommt insbesondere die Auflage von besonderen Förderprogrammen in Frage.
„Wir haben uns Gedanken gemacht und sind auch im Internet auf sehr interessante Projekte gestoßen“, so Udo Ellmer, Fraktionssprecher von Bündnis90/DIE GRÜNEN.
Mit Hilfe der ausgearbeiteten drei Maßnahmen wird der Bürgermeister nun beauftragt ein Konzept zu erstellen, um junges Wohnen in Swisttal zu fördern.
„Natürlich ist uns bewusst, dass der Haushalt nicht viel Spielraum zu lässt, aus diesem Grunde haben wir uns für drei kostengünstige Varianten entschieden.“
Variante 1 soll jungen Familien, die ihr erstes Eigenheim bauen möchten, einen Rabatt auf den qm-Preis von gemeindeeigenen Flächen gewähren. Diese Ermäßigung beginnt mit 5% des Grundstückswertes und kann je nach Anzahl der Kinder bis zu 25% betragen.
Bei einer weiteren Variante geht es um Erbpachtgrundstücke. Die Gemeinde würde ihre Grundstücke nicht verkaufen sonder auf Zeit verpachten. „Junge Familien könnten dadurch geringere Kredite aufnehmen und hätten somit eine niedrigere monatliche Belastung. Die Gemeinde würde einen jährlichen Erbzins erhalten und hätte die Grundstücke weiter in ihrem Besitz. Es handelt sich also klar um eine Win-Win Situation.“ so Ellmer. „Bei diesen beiden Projekten brauchen wir kein Geld aus dem Haushalt in Anspruch zu nehmen“.
Der dritte Vorschlag zur Wohnbauförderung steht unter dem Thema „Jung kauft Alt – Junge Leute kaufen alte Häuser“. Hierbei handelt es sich um ein Projekt der Gemeinde Hiddenhausen, diese wurde hierfür mit einem Innovationspreis ausgezeichnet. Alte Gebäude könnten mit Hilfe von Gemeindefördermitteln mit bis zu 1.500 €/Jahr bezuschusst werden, dies für max. sechs Jahre. „Durch diese Maßnahme könnte man dem Leerstand in den Dörfern entgegenwirken. Auch dies ist für die Gemeinde Swisttal sicherlich wichtig. Wenn wir uns jetzt rechtzeitig gut aufstellen, haben wir zukünftig sicherlich mit weniger Problemen zu rechnen.“ betonte Udo Ellmer.
Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Licht in elektrische Energie mit Hilfe von Solarzellen. Solarzellen sind wenige Millimeter dicke Scheiben, die im wesentlichen aus Silzium bestehen. Durch Lichteinwirkung wird elektrische Gleichspannung erzeugt, die durch beiderseitig angebrachte Kontakte noch außen geführt wird. Die Abbildung unten zeigt die wesentlichen Elemente eine Photovoltaikanlage: Die Solarmodule werden in Reihen zu sogenannten Strings zusammen geschaltet (Solargenerator). Der im Solargenerator erzeugte Gleichstrom wird über einen Solarverteiler und eine Gleichstrom-Hauptleitung zum Wechselrichter geführt. Er wandelt den Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom um. Der produzierte Strom wird mit einem eigenen Zähler erfaßt und in das öffentliche Netz eingespeist. Die meistverbreitete Form der Montage ist die Anbringung der Solarstromanlage auf dem Hausdach (in das Dach integriert oder aufgeständert). Hersteller von Bedachungsmaterialien bieten hierzu spezielle Halterungen an. Die montierten Module widerstehen selbst Stürmen, schweren Schneelasten und Hagelschauern. Die Anlage kann auch in die Fassade integriert werden.
Polykristalline Solarzellen: Amorphe Solarzellen: Ausrichtung der Photovoltaikanlage nach Süden. Leichte Versetzungen nach Südwesten oder Südosten sind problemlos möglich. Ideale Dachneigung 30° bis 40°. Ungehinderte Besonnung auch in den Wintermonaten. Die Modulfläche sollte deshalb möglichst in Firstnähe errichtet werden, um eine Verschattung durch Bäume, Schornsteine oder Nachbargebäude zu vermeiden. Mono- und polykristalline Solarmodule werden mit einer Leistung von bis zu 150 Wp angeboten. Der Index ”p” deutet darauf hin, dass es sich um eine Spitzenleistung handelt. Eine Solarstromanlage mit einer Leistung von 1 kWp (dies entspricht in etwa 10 m² Modulfläche) liefert im Jahr ca. 900 bis 1.000 kWh Strom. Eine Solarastromanlage mit 1.000 Watt Leistung kostet derzeit zwischen 4.500 und 6.500 € (netto). Die Mehrwertsteuer erhalten Sie als Gewerbetreibender vom Finanzamt zurückerstattet. Die Vergütung des Solarstroms beträgt für im Jahr 2005 installierte Anlagen 0,544 € pro kWh. Die Mindestvergütung ist für die Dauer von 20 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem Jahr 2005 wird die Vergütung um 5 % gesenkt. Bevor Sie Ihre Photovoltaikanlage in Auftrag geben, muss bei den Stadtwerken ein Antrag zur netztechnischen Voruntersuchung gestellt werden. Beigelegt werden muss die Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz und ein aktueller Lageplan mit Flurnummer, Grundstücksgrenzen und Aufstellungsort der Photovoltaikanlage. Erst nach Freigabe durch die Stadtwerke kann die Photovoltaikanlage in Auftrag gegeben werden. Photovoltaikanlagen benötigen keine Baugenehmigung, solange sie auf dem Hausdach (ohne Aufständerung) montiert oder in das Dach integriert sind und das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht. Aufgeständerte Anlagen auf Flachdächern sind unabhängig von der Größe generell genehmigungsfrei. |
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